Es war einmal … Märchen vom freundlichen Polizeibeamten nebenan …

Viel hilft viel – oder etwa nicht? Staatsanwälte ächzen unter der Datenflut.

Daten. Man kann nicht genug davon haben. Jeder will sie. Das neuste YouTube-Video, die Einkommenslisten der Sony-Angestellten, einen noch nicht veröffentlichten Film, … und da das „Netz“ ja auch allgegenwärtig ist (danke UMTS und LTE auch mobil) wird der Datenhunger der Bevölkerung bis zur Übersättigung erfüllt.

Doch nicht nur die Bevölkerung möchte Daten, nein, auch der Staat bedient sich gern. Das hat man nicht zuletzt durch die Veröffentlichungen von Edward Snowden gesehen, schon vorher gab es genug (mehr oder weniger bekannte) Fälle gegeben. Darunter auch die berüchtigte „VDS“, die Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung. Ursprünglich von der Regierungskoalition SPD/Grüne auf den Weg gebracht, via europäischer Verordnung kam das Ganze dann wieder zurück nach Deutschland und wurde gegen Proteste von Datenschützern, Internet-Anbietern sowie dem einen oder anderen Bürger in Gesetzesform gepreßt und umgesetzt (dies dann unter schwarz/gelber Regierung). Bis eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dafür sorgte, daß die deutschen Gesetzgeber wie so oft in der letzten Zeit zurückgepfiffen wurden, das Gesetz verstaß gegen das Grundgesetz.

Sofort erhob sich ein großes Wehklagen im Lande, denn Politiker und Polizeivertreter sahen sich hilflos den übermächtigen Cyber-Kriminellen gegenüber. Wenn keine Vorratsdatenspeicherung erfolgt, kann man ja keine Verbrechen mehr aufklären. Alle Seiten drängten darauf, die VDS Grundgesetz-konform umzusetzen, doch sträubte sich die damalige Justizministerin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, erfolgreich gegen eine Neueinführung der VDS, unter anderem mit Verweis auf das offene Verfahren vor dem EuGH. Und das auch unbeachtet der Drohung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU wegen nicht-Umsetzung der VDS.

Eben jener EuGH kam Anfang 2014 dann zu dem Schluß, daß die Vorgaben zur VDS in der Form nicht zulässig wären, wodurch die europäische Vorgabe gekippt war. Leider führte dies in der EU nicht automatisch zum Erlöschen bereits verabschiedeter nationaler Gesetze, aber das ist eine andere Sache.

Daß die VDS selber nicht viel bringt, mußte die Exekutive in Deutschland zwischenzeitlich bereits zugeben. Ein Vergleich von Informationen über Aufklärung (oder eben nicht) von Vergehen mit Cyber-Hintergrund ergab, daß die Aufklärungsrate in dem ca. 1 Jahr des Bestehens der VDS in Deutschland GESUNKEN ist, vorher und nach deren Einstellung lag die Rate teils deutlich höher. (¹|²|³)

Trotz teils klar belegbarer Zahlen werden die Betonköpfe aus Politik und Polizei nicht müde, mit dem Schreckgespenst Cyberkriminalität zu drohen. Die Daten werden gebraucht, basta.

Doch was passiert, wenn wirklich viele Daten da sind, zeigt sich in neusten Berichten – die armen Kriminalisten und Staatsanwählte schaffen es nicht mehr, die Daten auszuwerten die sie bekommen. Sicherlich, es handelt sich hier im Regelfall eher um Datenträger aus Rechnern, somit ist das Ganze nicht vollständig vergleichbar. Jeder, der sich mit Internet auskennt, kann aber schnell selber ausrechnen, daß die Datenmengen einer VDS nicht wirklich gering sind.

Genau dies ist auch einer der Kritikpunkte von Datenschützern und Privacy-Vertretern – die Probleme bei der Ermittlung in Cyberkriminalitätsfällen liegen nicht in der Verfügbarkeit von Daten, sondern in der Langsamkeit der deutschen Ermittlungsbehörden. Genau diese ist es aber, weswegen eine VDS gewünscht ist – um nicht mehr innerhalb kurzer Zeit nach ersten Hinweisen schon „am Ball“ sein zu müssen, sondern auch nach Monaten noch Informationen beschaffen zu können. Denn bessere Lösungen als die anlaßlose VDS gibt es – so haben im Vorfeld der VDS-Verabschiedung Provider und Verbände das Thema „Quick Freeze“ – also die Anschluß- oder Nutzer-bezogene Speicherung – vorgeschlagen, bei dem wirklich nur Daten von Verdächtigen erfaßt werden, nicht aber die von Millionen Unschuldiger und Unverdächtiger.

Denn eins muß klar sein: während zu wenig Daten die eine oder andere Ermittlung eventuell erschweren, können zu viel Daten vieles, darunter: verloren gehen, veröffentlicht werden, widerrechtlich ausgewertet werden, und Unschuldige in den Fokus von Ermittlungen bringen.

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