Geht’s noch???

Folgende Meldung kam „zur Beruhigung“ von vielen Gläubigen in der lokalen Zeitung: „Trotz Corona-Notbremse: Bei kirchlicher Beerdigung mehr als 30 Personen erlaubt – bei Tröster nicht„. Zwar sind nicht nachvollziehbare Regelungen rund um die Corona-Krise nichts neues, aber so etwas schlägt dem Faß nun wirklich den Boden raus …

In dem Artikel der Fuldaer Zeitung vom 12.5. wird erläutert, daß bei Trauerfeiern während Inzidenzwerten von über 100 quasi „selbstverständlich“ die Grenze von 30 Personen nicht gilt – vorausgesetzt es handelt sich um eine kirchliche Trauerfeier bzw. Bestattung. Dabei wird Bezug genommen auf das Infektionsschutzgesetz, in dem steht:

„Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen, unterfallen nicht den Beschränkungen nach Absatz 1.“

Mal ganz davon abgesehen daß es nach wie vor nicht verständlich ist, warum religiösen Verstaltungen andere Rechte zugestanden werden als anderen. Zumindest fehlt bisher wohl jeder wissenschaftliche Nachweis, daß Gläubige sich genauer an Regeln halten, oder von ihrem „höheren Wesen“ vor Erkrankung und Weiterverbreitung von Krankheiten geschützt werden. So gesehen ist allein aufgrund der Religionsausübung keine Ausnahmen zu begründen.

Auch die Argumentation, daß die Religionsausübung nicht verhindert werden soll, kann ich persönlich nicht gelten lassen – solange für ALLE die GLEICHEN REGELN gelten, ist dies keine Benachteiligung von Gläubigen.

Oder läßt das deutsche Recht z.B. zu, daß Mormonen eine Ehe von mehr als zwei Personen eingehen? Oder daß Moslems Minderjährige heiraten, oder Ungläubige Steinigen? Ich glaube nicht – somit scheint die Einschränkung der Religionsfreiheit sehr wohl gegeben und zulässig zu sein. Zumindest wenn es um nicht-Christen geht. Aber die haben natürlich in der deutschen Politik und Rechtsprechung keine Vertretung, obwohl ihre Zahl – sowohl nicht-gläubige als auch nicht-Christen – in Deutschland ständig zunimmt.

Die Ausnahme der Begrenzung auf 30 Personen ist bereits früher im Zusammenhang von Gottesdiensten nicht angewandt worden, solange die entsprechende Kirche „groß genug“ ist. Interessanterweise sind diese Optionen, bei ausreichender Größe Zusammenkünfte von mehr als 30 Personen zuzulassen, an anderer Stelle nicht gegeben. So dürfen ja im Rahmen von Ausgangssperren nicht mal mehr als 2 Personen IM FREIEN zusammenkommen, oder z.B. Nachts ihr Haus verlassen. Soviel zu „Gleichbehandlung“.

Interessanterweise wird an anderer Stelle des ISG nicht zwischen kirchlichen und nicht-kirchlichen Bestattungen unterschieden.

Stellt sich letztendlich nur die Frage, warum – wenn eine Bestattung für Hinterbliebene so wichtig ist – dies als „Religionsrecht“ und nicht als „Menschenrecht“ angesehen wird. Sowohl von der Gesetzgebung, als auch Gerichten wie z.B. dem VG Stuttgart, dessen Urteil zur Klarstellung in dem Artikel auch zitiert wird. Warum soll es für religiöse Menschen wichtiger sein, mit möglichst vielen Menschen gemeinsam vom Verstorbenen Abschied zu nehmen, als für nicht-religiöse Menschen? Wenn für religiöse Bestattungen Regeln aufgestellt und deren Einhaltung gefordert werden, warum kann man das nicht grundsätzliche fordern?

Diese Regelung MUSS eigentlich von humanistischen, sekulären Vereinigungen angefochten werden. Diese menschenverachtende Benachteiligung von nicht-gläubigen kann eigentlich mit dem Recht auf Gleichheit nicht vereinbar sein! Entweder gilt ein Gesetz für alle, oder für keinen.

Man könnte zusätzlich noch fragen, ob nicht der Abschied für Gläubige weniger wichtig sein müßte, weil sie den geliebten Mensch ja irgendwann im Himmel wieder treffen, während das für nicht-Gläubige ja nicht gilt …

Gilt die Ausnahme eigentlich auch für Gläubige der Kirche des FSM?

Kommentieren

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..