Gerade kommt es mal wieder durch die Nachrichtenagenturen und Online-Dienste – Generalbundesanwalt Range will – wie schon bei den Hinweisen auf das Abhören des Kanzlerin-Handies – ein. Auch diesmal gibt es anscheinend angeblich, trotz der detaillierten Informationen von der Enthüllungsplattform Wikileaks, keine ausreichenden Belege für die Abhörtätigkeiten des NSA. Die Zahlenkolonnen würden hier nicht ausreichend, man bräuchte schon Abhörprotokolle der NSA, und zwar als „Originale, nicht Kopien“.
Man fragt sich als „normaler Mensch“, was hier abgeht. Jeder kleine Übeltäter, über den für weitaus geringere Vergehen auch nur Ansatzweise ähnliche Unterlagen vorliegen würden, wäre schon längst in U-Haft oder vor Gericht, die Belege (die in dieser Form wohl kaum erfunden sein könnten – woher bekäme man die wiedergegebenen Informationen in dieser Fülle her?) würden vermutlich schon für eine Verurteilung genutzt werden.