Das hat ja mal nicht lange gedauert … kaum waren die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft mit deren Leitfigur Generalbundesanwalt Range gegen die Betreiber der Plattform netzpolitik.org bekannt geworden, schwappten die Wellen der Empörung hoch – sicherlich zu recht, und ebenso sicherlich eigentlich noch nicht hoch genug. Nachdem sich alle Beteiligten (also Maaßen als der den Stein ins Rollen gebracht habende, Range, sowie Minister Maas als Range’s „Vorgesetztem“) angesichts der Empörung der Öffentlichkeit verteidigt und die Schuld einem der anderen zugewiesen hatten, ging Range mit seiner Verteidigung wohl etwas weit – für Maas zu weit.
Abhörskandal
NSA – unschuldig, bis die Schuld … ach nee, per Definition unschuldig
Gerade kommt es mal wieder durch die Nachrichtenagenturen und Online-Dienste – Generalbundesanwalt Range will – wie schon bei den Hinweisen auf das Abhören des Kanzlerin-Handies – ein. Auch diesmal gibt es anscheinend angeblich, trotz der detaillierten Informationen von der Enthüllungsplattform Wikileaks, keine ausreichenden Belege für die Abhörtätigkeiten des NSA. Die Zahlenkolonnen würden hier nicht ausreichend, man bräuchte schon Abhörprotokolle der NSA, und zwar als „Originale, nicht Kopien“.
Man fragt sich als „normaler Mensch“, was hier abgeht. Jeder kleine Übeltäter, über den für weitaus geringere Vergehen auch nur Ansatzweise ähnliche Unterlagen vorliegen würden, wäre schon längst in U-Haft oder vor Gericht, die Belege (die in dieser Form wohl kaum erfunden sein könnten – woher bekäme man die wiedergegebenen Informationen in dieser Fülle her?) würden vermutlich schon für eine Verurteilung genutzt werden.