Lächerlich, Lächerlicher, Generalbundesanwalt

Nachdem ja bereits kürzlich der deutsche Generalbundesanwalt Range verlauten ließ, daß die von Wikileaks vorgelegten Beweise als solche von ihm nicht akzeptiert würden, sah er sich anscheinend angesichts neuer Informationen und dem Angebot von Wikileaks-Gründer Assange, gegenüber dem NSA Untersuchungsausschuß auszusagen, genötigt, mal doch wieder so zu tun als täte er was. So heißt es heute, daß er wohl doch noch auf der Suche nach Beweisen wäre.

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NSA – unschuldig, bis die Schuld … ach nee, per Definition unschuldig

Gerade kommt es mal wieder durch die Nachrichtenagenturen und Online-Dienste – Generalbundesanwalt Range will – wie schon bei den Hinweisen auf das Abhören des Kanzlerin-Handies – ein. Auch diesmal gibt es anscheinend angeblich, trotz der detaillierten Informationen von der Enthüllungsplattform Wikileaks, keine ausreichenden Belege für die Abhörtätigkeiten des NSA. Die Zahlenkolonnen würden hier nicht ausreichend, man bräuchte schon Abhörprotokolle der NSA, und zwar als „Originale, nicht Kopien“.

Man fragt sich als „normaler Mensch“, was hier abgeht. Jeder kleine Übeltäter, über den für weitaus geringere Vergehen auch nur Ansatzweise ähnliche Unterlagen vorliegen würden, wäre schon längst in U-Haft oder vor Gericht, die Belege (die in dieser Form wohl kaum erfunden sein könnten – woher bekäme man die wiedergegebenen Informationen in dieser Fülle her?) würden vermutlich schon für eine Verurteilung genutzt werden.

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